Sie stehen am Bahnhof oder an der Haltestelle, warten auf den Bus oder die Bahn aber kein Fahrzeug kommt?
Mit der Mobilitätsgarantie kommen Sie trotzdem an Ihr Ziel.
- Bei einer Verspätung von mindestens 20 Minuten werden Ihnen die Kosten, die für Sie durch die Benutzung eines Taxis oder eines Fernverkehrszuges (IC/EC oder ICE) entstehen, erstattet.
- Dies gilt bei der Taxikostenerstattung tagsüber (5 bis 20 Uhr) bis zu einer Höhe von 25 € pro Person, abends und nachts (20 bis 5 Uhr) sogar bis 50 € pro Person.
- Bei der Nutzung eines Fernverkehrszuges werden Ihnen jederzeit die gesamten Kosten erstattet.
An wen müssen Sie sich wenden?
- Füllen Sie bitte hierfür einen Erstattungsantrag aus.
- Reichen Sie das Formular samt dem Ticket bzw. bei Zeitfahrkarten einer Ticketkopie und der Taxiquittung bzw. dem benutzten IC-/EC-/ICE-Ticket bei dem
Verkehrsunternehmen ein, das die Verspätung verursacht hat. - Der Erstattungsbetrag wird auf Ihr Konto überwiesen, sofern die Voraussetzungen der Mobilitätsgarantie NRW erfüllt sind.
Wo und wann gilt die Mobilitätsgarantie NRW?
- Die Mobilitätsgarantie gilt in allen nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarifen sowie im NRW-Tarif.
- Dabei ist egal, mit welchem Nahverkehrsmittel und welchem Ticket Sie unterwegs sind.
- Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass der Bus oder die Bahn mindestens 20 Minuten später an der Abfahrtshaltestelle abfährt als im Fahrplan angegeben.
10-Minuten-Garantie für Abokunden in Bielefeld
- Als Besitzer eines Abos werden Ihnen im Stadtgebiet Bielefeld bereits bei Verspätungen ab 10 Minuten auf moBiel-Bus- und StadtBahn-Linien Taxikosten erstattet.
Erstattungsformular
- Das Erstattungsformular für die Mobilitätsgarantie NRW finden Sie hier.