Monatsticket im Ausbildungsverkehr
(personenbezogen)

Für Schüler, Auszubildende, Praktikanten, Volontäre, Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes, Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr oder ähnlichen sozialen Diensten sowie Personen, die in einem bestimmten Berufsvorbereitungs-, Aus- oder Weiterbildungsverhältnis stehen.

Monatsticket für Selbstzahler

  • Für Auszubildende, die die Fahrtkosten nicht vom sog. Schulwegkostenträger erstattet bekommen, sondern selber zahlen.
  • Gleiche Gültigkeit wie beim Monatsticket.
  • das Monatsticket für Selbstzahler ist nur gültig in Verbindung mit einer dazugehörigen Kundenkarte, die von den der OWL Verkehr GmbH unentgeltlich ausgestellt wird.
  • Anträge auf eine Kundenkarte sind bei den Verkehrsunternehmen, den Servicestellen oder hier erhältlich.

Monatsticket (von der Ausbildungsstelle zu beziehen)

  • Für Auszubildende, die die Fahrtkosten vom Schulwegkostenträger erstattet bekommen.
  • Werden bei den Verkehrsunternehmen vom Schulwegkostenträger bezogen und von diesen an die Schüler/Auszubildenden ausgegeben.
  • Eine Kundenkarte ist nicht erforderlich.