Monatsticket

  • Gilt vom 1. des jeweils auf dem Ticket angegebenen Kalendermonats bis zum ersten Werktag des folgenden Monats. Ist dieser Werktag ein Samstag, gilt das Ticket bis zum nächstfolgenden Werktag für beliebig viele Fahrten im jeweiligen Geltungsbereich (siehe hierzu auch Fahrpreisbildung).
  • Das Ticket gilt nicht im NachtBus/NachtExpress.
  • Das Ticket muss vom Inhaber vor der ersten Benutzung mit seinem Namen, Vornamen und seinem Wohnort ausgefüllt sowie unterschrieben werden.
    Der Fahrgast ist verpflichtet, auf Verlangen des Kontrollpersonals die rechtmäßige Nutzung des Tickets durch Vorlage eines amtlichen Ausweises und nötigenfalls durch Wiederholung der Unterschrift nachzuweisen.