Sechser-Tarif: Tickets und Preise

Glossar

"Der Sechser" von A bis Z

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

 



  • A
    • Abo-Ticket
      siehe "Sechser-Abo".
      Für die Städte Bad Salzuflen, Detmold und Lemgo (Stadtbusstädte des Kreises Lippe) sowie Bünde werden besondere Abo-Tickets durch deren Marketinggesellschaften herausgegeben, die weitestgehend den Sechser-Abos gleichgestellt sind. Sie gelten im gesamten ausgestellten Tarifgebiet für alle Linien bzw. Verkehrsmittel.
      Als lokale Besonderheit wird in den Stadtbusstädten des Kreises Lippe das Abo der Preisstufe 1 mit einer Laufzeit von 3 Monaten angeboten.
    • ALF (Anruf-Linien-Fahrten)
      werden tariflich wie Linienfahrten mit Bussen behandelt.
    • Altersregelung
      siehe "Kinder".
    • AST (Anruf-Sammel-Taxi)
      Im AST-Verkehr findet der Sechser-Tarif in Bielefeld sowie in den Kreisen Minden-Lübbecke, Gütersloh, Herford und Lippe Anwendung.
      Je nach Tarifgebiet wird entweder pro Person ein Zuschlag in unterschiedlicher Höhe zu den Tickets des Sechsers erhoben oder ein ermäßigter Fahrpreis für Inhaber bestimmter Sechser-Tickets verlangt.
    • Aufpreis 1. Klasse
      siehe "Erste Klasse".
    • Aufpreis IC/EC
      Die Nutzung der Fernverkehrszüge IC/EC der DB AG mit Sechser-Tickets ist nur mit Aufpreiskarten zu 7-Tage-Tickets, Monatstickets und Sechser-Abos möglich. Diese sind an den Verkaufsstellen der DB AG erhältlich.
  • B
    • Bearbeitungsentgelt für Fahrgelderstattung
      Das Bearbeitungsentgelt für erstattungsfähiges Beförderungsentgelt gemäß Punkt 14.6 (5) der Tarifbestimmungen beträgt 2,00 € - soweit es sich um ein Unternehmen der DB AG handelt 15,00 € - sowie ggf. eine Überweisungsgebühr und Porto.
      Das Bearbeitungsentgelt und die Überweisungsgebühr sowie das Porto werden nicht abgezogen, wenn die Erstattung auf Grund von Umständen beantragt wird, die das Verkehrsunternehmen zu vertreten hat.
    • Beförderungsbedingungen
      unter "Downloads"können Sie die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen herunterladen.
    • Buskurierdienst
      Für unbegleitete Sachen (max. 20 kg) wird je Stück ein Entgelt in Höhe des Fahrpreises eines Einzeltickets der Preisstufe 3 erhoben.

 

  • C
    • City-Ticket Bielefeld, Detmold, Gütersloh, Herford bzw. Minden
      Die von der DB AG - in Verbindung mit einer BahnCard-Berechtigung (BahnCard 25 bzw. BahnCard 50) - ausgegebenen Fernverkehrsfahrkarten (über 100 km) mit dem Ziel Bielefeld, Detmold, Gütersloh, Herford bzw. Minden erhalten den Aufdruck „+City“.
      Diese Fahrkarten berechtigen zur einmaligen Weiterfahrt in Richtung Fahrtziel mit allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs im Tarifgebiet Bielefeld, Detmold, Gütersloh, Herford bzw. Minden. Die Fahrkarte gilt für die jeweils eingetragene Personenzahl am Tag der Ankunft. Bei entsprechend ausgestellter Fahrkarte für die Hin- und Rückfahrt gilt diese am Datum der Rückfahrt innerhalb des Tarifgebietes Bielefeld, Detmold, Gütersloh, Herford bzw. Minden in Richtung Bahnhof.
      Die von der DB AG ausgegebene BahnCard 100 gilt innerhalb des Tarifgebietes Bielefeld, Detmold, Gütersloh, Herford bzw. Minden für beliebig viele Fahrten im genannten Gültigkeitszeitraum.
      Von den oben genannten Regelungen ausgenommen sind Fahrten mit dem NachtBus/NachtExpress.
      AST-Fahrten sind auch für City-Ticket-Inhaber zuschlagspflichtig. Es gelten die jeweiligen lokalen AST-Tarife und -bestimmungen.
      Für die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs gelten die Beförderungsbedingungen des Sechsers. Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen der DB AG.
  • D
    • Drei-Monatsticket (3-Monatsticket)
      3-Monatsttickets gelten für drei aufeinanderfolgende Kalendermonate. Sie sind bis zum ersten Werktag des auf den letzten Gültigkeitsmonat folgenden Monats gültig. Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Monatstickets gemäß Ziffer 6.4.1 der Tarifbestimmungen.
      Sie werden als personengebundenes Ticket (d. h. nicht übertragbar) ohne Zusatznutzen im Barverkauf für 3 Monate im Voraus ausgegeben.
  • E
    • Einzelticket
      Einzeltickets berechtigen zu einer einmaligen Fahrt in Richtung auf das Fahrtziel und innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs, für den sie gelöst sind. Umsteigen sowie eine einmalige Fahrtunterbrechung sind erlaubt (Ausnahme: Preisstufe K = Kurzstrecke in der Stadt Bielefeld und den Kreisen Minden-Lübbecke, Herford und Gütersloh). Rück- und Rundfahrten, auch unter Benutzung anderer Linien sind nicht zulässig.
      Fahrten mit Einzeltickets müssen einschließlich der Umsteige-/ Fahrtunterbrechungszeiten ab dem Zeitpunkt ihrer Entwertung in der Preisstufe K LIP nach 60 Min., in der Preisstufe 1 nach 90 Min., in der Preisstufe 2 nach 120 Min., in den Preisstufen 3 – 4 nach 180 Min. und in den Preisstufen 5 – 7 nach 240 Min. beendet sein. Bei Zeitüberschreitungen ist ein neues Ticket zu lösen. Dies gilt nicht bei fahrplan- oder betriebsbedingten Verzögerungen.
    • Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE)
      1) Ein Fahrgast muss dann ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen, wenn er
      a) keinen gültigen Fahrausweis hat – und zwar auch dann, wenn er den entsprechenden Fahrausweis zwar besitzt oder gekauft hat, ihn bei einer Kontrolle jedoch nicht zur Prüfung aushändigen kann,
      b) den Fahrausweis nicht oder nicht unverzüglich entwertet hat oder entwerten ließ,
      c) den Fahrausweis bei Kontrollen nicht vorzeigt oder dem Personal aushändigt.
      2) In diesen Fällen kann das Verkehrsunternehmen ein erhöhtes Beförderungsentgelt bis zu 40,00 Euro erheben. Es kann jedoch das Doppelte des Beförderungsentgelts für die einfache Fahrt auf der vom Fahrgast zurückgelegten Strecke erheben, sofern sich hiernach ein höherer Betrag als nach Satz 1 ergibt.
      Das Verkehrsunternehmen kann weitergehende Ansprüche geltend machen, wenn der Fahrgast einen ungültigen Zeitfahrausweis benutzt hat. Eine Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren bleibt von der Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes unberührt.
      3) Der Fahrgast muss kein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen, wenn er sich aus Gründen, die außerhalb seiner Verantwortung liegen, keinen Fahrausweis beschaffen bzw. diesen nicht entwerten konnte. In Zweifelsfällen liegt die Nachweispflicht beim Fahrgast.
      4) Kann der Fahrgast nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle einen gültigen persönlichen Zeitfahrausweis besessen hat, wird statt des erhöhten Beförderungsentgeltes nach Absatz 2 nur ein Betrag in Höhe von 7,00 Euro fällig. Den Nachweis über den gültigen Fahrausweis muss der Fahrgast innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Kontrolle bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens erbringen. Dem Verkehrsunternehmen ist es freigestellt, auch weniger als 7,00 Euro zu verlangen.
      (5) Hat der Fahrgast ein erhöhtes Beförderungsentgelt gezahlt bzw. eine entsprechende Zahlungsaufforderung erhalten, kann er noch bis zum Ausstiegshaltepunkt weiter fahren. Der Ausstiegshaltepunkt ist dabei der Haltepunkt, an dem der Kunde das Verkehrsmittel, in dem er das erhöhte Beförderungsentgelt gezahlt bzw. die Zahlungsaufforderung erhalten hat, verlässt.
    • Ersatzticket
      wird bei Ausfall der vorhandenen, regulären Vertriebssysteme von den Verkehrsunternehmen ausgegeben.
    • Erste Klasse
      Für die Benutzung der 1. Klasse in Zügen des Schienenpersonennahverkehrs muss zusätzlich zum regulären Ticket des Sechsers eine Aufpreiskarte der entsprechenden Preisstufe gelöst werden.
      Der Verkauf erfolgt ausschließlich durch die Verkaufsstellen der Schienenverkehrsunternehmen.
  • F
    • Fahrgastrechte
      Fahrgastrechte gelten ausschließlich bei Störungen im Eisenbahnverkehr
      und sind nur dort anwendbar.
    • Fahrgelderstattung
      siehe unter "Bearbeitungsentgelt für Fahrgelderstattung"
    • Fahrpreisbesonderheiten
      gelten für Fahrten aus einem Tarifgebiet oder einem Teiltarifgebiet (Ortsteil) in andere Tarifgebiete oder Teiltarifgebiete.
      Die zu einer Fahrpreisbesonderheit gehörigen Haltestellen sind im Haltestellenverzeichnis aufgeführt.
      Bei Ausstellung von Kundenkarten im Ausbildungsverkehr werden bei Fahrpreisbesonderheiten die Teiltarifgebiete namentlich genannt.
      Bei Fahrten mit dem Bus zwischen den letzten beiden und ersten beiden Haltestellen benachbarter Tarifgebiete gilt die Preisstufe 1 gemäß Tarifgebietsplan.
    • Fahrräder
      Für die Fahrradmitnahme in Bus und Bahn muss ein Zusatzticket Fahrrad gekauft werden. Da es besonders bei schönem Wetter schon mal knapp werden kann mit den Fahrrad-Stellplätzen, möchten wir Sie bitten, Ihre Fahrt rechtzeitig vorher beim zuständigen Verkehrsunternehmen anzumelden.
    • Fahrtunterbrechung
      siehe unter "Einzelticket".
    • Fahrpreisbescheinigungen
      werden durch die Verkehrsunternehmen ausgestellt; Bearbeitungsentgelt: Einzelticket der Preisstufe 4.
    • Fahrpreisermittlung
      Ermittelt wird der Fahrpreis über das Tarifgebiet der Einstiegshaltestelle.
      Fahrten, die innerhalb eines Tarifgebietes beginnen und enden werden nach Preisstufe 1 berechnet.
      Bei Fahrten in ein anderes Tarifgebiet ist die Preisstufe aus dem jeweiligen Tarifgebietsplan zu entnehmen.
      Sind in einem Tarifgebietsplan Teiltarifgebiete dargestellt (nur im Kreis Lippe möglich), so gilt für Fahrten innerhalb dieses Teiltarifgebietes die Preisstufe Kurzstrecke LIP. Für Fahrten über ein dargestelltes Teiltarifgebiet hinaus wird die Preisstufe 1 berechnet.
    • Firmen-Abos
      werden an Arbeitgeber ausgegeben, die für mind. 20 % ihrer Belegschaft Monatstickets für einen Zeitraum von wenigstens 3 Monaten bestellen. Die Mindestabnahme für Unternehmen unter 100 Arbeitnehmern beträgt 20 Stück.
      Firmen-Abos sind nicht übertragbar und nur gültig mit Unterschrift des Inhabers.
    • Fundsachen
      sind an die entsprechenden Fundbüros der Verkehrsunternehmen weiterzuleiten. Die vollständige Adresse des Finders ist festzuhalten.
    • Fun-Ticket
      Gültig für einen Monat innerhalb eines bezeichneten Tarifgebietes oder im Gesamtnetz (ohne Übergangsbereiche) für beliebig viele Fahrten. Es berechtigt nicht zu Fahrten von und zur Ausbildungs- bzw. Arbeitsstätte. Es gilt Montag bis Freitag ab 14.00 Uhr, samstags, sonn- u. feiertags sowie an Ferientagen in NRW ohne Zeiteinschränkung (nicht im NachtBus).
      Zum Erwerb berechtigt sind Personen bis einschließlich 20 Jahre. Es ist nicht übertragbar und nur gültig mit Unterschrift des Inhabers.
  • G
    • Gepäck
      Für Sachen, die nicht als Handgepäck angesehen werden können, wird ein Zusatzticket Fahrrad ausgegeben.
    • Großkunden-Abo
      Kunden, die vertraglich eine Mindeststückzahl von Sechser-Abos bestellen, erhalten einen Rabatt auf den Preis des Sechser-Abos.
    • Gruppe
      siehe "Reisegruppe"
  • H
    • HandyTicket
      In Bussen und StadtBahnen im Tarifgebiet Bielefeld werden Einzeltickets und Tagestickets der Preisstufe 1 BI als Handyticket angeboten. Dabei meldet sich der Fahrgast einmalig zur Nutzung an. Vor Fahrtantritt ruft er sein Ticket ab. Dieses wird auf sein Handy übermittelt und im Display angezeigt.
    • Handgepäck
      Beförderung ist frei. Als Handgepäck gelten:
      - Handgepäck, das von einer Person getragen werden kann,
      - Krankenfahrstühle von mitreisenden Fahrgästen,
      - Kinderwagen und Kindersportwagen von mitreisenden Kindern,
      - je Fahrgast ein Paar Skier oder
      - je Fahrgast ein Rodelschlitten, wenn das Fahrzeug und
        die Besetzung des Fahrzeugs dies zulassen,
      - Kleintiere in Behältern,
      - Hunde.
    • Hunde
      Hunde werden unentgeltlich befördert.
      Sie bedürfen grundsätzlich der Aufsicht durch eine geeignete Person. Sie müssen kurz angeleint werden. Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen zudem einen Maulkorb tragen. 
  • J
    • Jahresvorauszahlung
      Die Möglichkeit einer Jahresvorauszahlung
      - gilt für das Sechser- und 9-Uhr-Abo sowie das Abo 60plus,
      - beinhaltet einen Rabatt von 5% auf den Abo-Jahrespreis
        [Preis des ersten Gültigkeitsmonats x 12],
      - wird automatisch nach 12 Monaten verlängert
        [ohne erneute Benachrichtigung],
      - gewährt ein Rückgaberecht
        [Rückrechnung mit den jeweils aktuellen Preisen
        auf Basis eines Monatstickets der entsprechenden Preisstufe],
      - beinhaltet eine Antragsfrist und Bankeinzug bis zum 15. des Vormonats
        [Abonnement beginnt maximal 2 Monate nach dem Antragsdatum].
  • K
    • Kinder
      Kinder unter 6 Jahre werden unentgeltlich befördert (Ausnahme Kindergarten-/Schulbeförderung); sie müssen von einer mind. 6 Jahre alten Person begleitet werden. Kinder unter 6 Jahre bei Kindergarten/-Schulbeförderung zahlen den ermmäßigten Preis und dürfen unbegleitet fahren. Bei Reisegruppen
      zählen 2 Kinder unter 6 Jahren als ein Erwachsener.
      Für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahre gelten die ermäßigten Fahrpreise.
      Kinder im Kinderwagen sowie Kinderwagen werden unentgeltlich befördert.
      Kinder bei Gruppenfahrten siehe Reisegruppen Punkt 3.
    • Kinderwagen und Kindersportwagen
      Kinderwagen und Kindersportwagen (auch zusammengefaltet) von mitreisenden Kindern sind frei.
    • Kombi- und Veranstaltungsticket
      Bei Veranstaltungen können Eintritts- bzw. Tagungs- oder Teilnehmerkarten nach Absprache mit dem Veranstalter als Ticket anerkannt werden.
      Kombi- und Veranstaltungstickets sind zeitlich und räumlich begrenzt und werden durch aktuellen Aushang bei den Verkehrsunternehmen bekanntgegeben.
    • Krankenrollstuhl
      Krankenrollstühle von mitreisenden Fahrgästen werden unentgeltlich befördert.
    • Kundenkarte
      Für den Erwerb von Monatstickets im Ausbildungsverkehr (Selbstzahler) ist die Vorlage einer Kundenkarte erforderlich.
      Kundenkarten werden kostenlos von den Verkehrsunternehmen ausgegeben und sind dort zu beantragen. Der Antrag ist von der Ausbildungsstelle gegenzeichnen zu lassen.
      Unter "Downloads" können Sie den Antrag auf Ausstellung einer Kundenkarte herunterladen.
    • Kurzstrecke
      Die Preise der Kurzstrecke unterscheiden sich in den lokalen Bereichen der Verkehrsgesellschaften:
      Die Kurzstrecke in der Stadt Bielefeld und in den Tarifgebieten der Kreise Gütersloh, Herford und Minden-Lübbecke berechtigt zu einer Fahrt über maximal vier Haltestellenabstände auf einer Bus- oder Stadtbahnlinie innerhalb eines Tarifgebietes. Umsteigen ist nicht möglich. Im Stadtbahnparallel- und Schnellbusverkehr sind alle Bus- und Stadtbahnhaltestellen bei der Berechnung der zu befahrenden Haltestellen zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob sie von einem Fahrzeug bedient werden oder nicht.
      Bei der Kurzstrecke für den Bereich des Kreises Lippe sind einige Tarifgebiete in Teiltarifgebiete unterteilt, die als Kurzstrecke bezeichnet werden. Es gilt dort die Preisstufe Kurzstrecke Lippe.
  • M
    • Monatsticket, jedermann
      gilt innerhalb der angegebenen Tarifgebiete/Relationen im bezeichneten Monat, längstens bis einschließlich des ersten Werktages des folgenden Monats. Ist dieser ein Samstag, gilt die Ausdehnung bis zum folgenden Werktag.
      Monatstickets sind nicht übertragbar und nur gültig mit Unterschrift des Inhabers.
    • Monatsticket im Ausbildungsverkehr
      Bedingungen wie bei dem Monatsticket jedermann. Ausgabe jedoch nur gegen Vorlage einer Kundenkarte (weiteres siehe unter "Kundenkarte").
  • N
    • Nachlösen/Neulösen (siehe Punkt 6.1b der Tarifbestimmungen)
      Möchte der Fahrgast über die bezahlte Strecke hinausfahren, ist unaufgefordert vor Beginn der Weiterfahrt ein neues Ticket von der/dem letzten Haltestelle/Bahnhof des bezahlten Tarifgebietes/der bezahlten Strecke zu lösen bzw. zu entwerten.

      Zeitkarteninhaber können zur Weiterfahrt ein ermäßigtes Einzel- oder 4er-Ticket lösen.

      Werden Personen im Rahmen der Mitnahmeregelung unentgeltlich mitgenommen, so haben auch sie für die nicht bezahlte Strecke ein ermäßigtes Einzel- oder 4er-Ticket zu lösen.
      Bei Fahrten in der Gegenrichtung gelten vorstehende Regelungen sinngemäß.
      Das ermäßigte Einzelticket gilt nur für eine Fahrt und nur in Verbindung mit der Zeitkarte, zu der es gelöst wurde.
      Ein Aneinanderreihen von Zeitkarten als Fahrtberechtigung für Fahrten über ein oder mehrere Tarifgebiete ist nicht möglich.
    • NachtBus
      Auf den Bielefelder und lippischen NachtBusLinien gelten nicht die Tickets des Sechsers. Es gilt ein besonderer Fahrpreis. Die Mitnahmeregelung ist ausgeschlossen.
      Inhaber eines Sechser-, 9-Uhr-, Abo 60plus, Teilnetz-, Großkunden-
      und Firmen-Abos erhalten einen Preisnachlass.
      - Auf den Bielefelder NachtBusLinien auch Inhaber eines
      lokalen Semestertickets.
      - Auf den lippischen NachtBusLinien auch Inhaber eines
      Zeittickets (9-Uhr-Tages-, 7-Tage- und Monatsticket).
    • Netzwirkung
      Alle Tickets der Preisstufe 7 (außer Einzel-, 4er- und Schulwegtuickets) haben Netzgültigkeit. Diese Tickets sind somit in allen Tarifgebieten des Sechsers (ohne Übergangsbereiche), d. h. somit in folgenden Gebieten gültig:
      a) in der Stadt Bielefeld und den Kreisen Gütersloh, Herford, Lippe
          und Minden-Lübbecke.
      b) in den Tarifgebieten Dissen/Bad Rothenfelde und Rinteln
          zur Nutzung
          - des kompletten Schienenpersonennahverkehrs- sowie
          - des ein- und ausbrechenden Busverkehrsangebotes
          und
      c) für den ein- und ausbrechenden Busverkehr in/von
          die/den Tarifgebiete/n Bad Pyrmont, Cammer, Jen-
          horst, Leese, Lemförde, Neuenkirchen, Rehburg-
          Loccum, Stolzenau/Steyerberg, Uchte, Warmsen.
    • Neun-Uhr-Abo (9-Uhr-Abo)
      Ausgabe des 9-Uhr-Monatstickets (siehe dort) im Abonnementverfahren.
      Im Übrigen gelten die Ausgabebedingungen des Sechser-Abos.
    • Neun-Uhr-Monatsticket (9-Uhr-Monatsticket)
      kann von jedermann bezogen werden und ist nicht übertragbar.
      Es gilt montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 3.00 Uhr des folgenden Tages, samstags, sonn- und feiertags ohne Zeiteinschränkung.
      Das 9-Uhr-Monatsticket gilt für den bezeichneten Kalendermonat, längstens bis einschließlich des ersten Werktages des folgenden Monats. Ist dieser ein Samstag gilt die Ausdehnung bis zum folgenden Werktag.
      Das Ticket ist nicht übertragbar und nur gültig mit Unterschrift des Inhabers.
    • Neun-Uhr-Tagesticket (9 Uhr-Tagesticket)
      a) für eine Person,
      gültig für beliebig viele Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches, Mo.-Fr. von 9.00 Uhr bis 3.00 Uhr des folgenden Tages, an Samstagen, Sonn- u. Feiertagen ohne Zeiteinschränkung bis 3 Uhr des Folgetages.

      b) für 5 Person,
      gültig für beliebig viele Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches, Mo.-Fr. von 9.00 Uhr bis 3.00 Uhr des folgenden Tages, an Samstagen, Sonn- u. Feiertagen ohne Zeiteinschränkung bis 3 Uhr des Folgetages.
      Anstelle von Personen können alternativ Hunde oder Fahrräder mitgenommen werden.
    • NRW-Tarif
    • NRWPlus-Ticket
      Das NRWPlus-Ticket der DB AG gilt im Vorlauf bzw. im Anschluss an eine Bahnfahrt aus bzw. in den Tarifraum des Sechsers.
      Es berechtigt zur einmaligen Fahrt der Preisstufe 1 in dem Tarifgebiet, in dem der jeweilige Quell- bzw. Zielbahnhof liegt (Bahnhof Oerlinghausen gilt für die Tarifgebiete Leopoldshöhe und Oerlinghausen).
  • P
    • Preisstufen
      Der Sechser umfaßt folgende Preisstufen:

      Preisstufe Kurzstrecke: siehe unter "Kurzstrecke"

      Preisstufe 1:
      Für Fahrten, die in einem Tarifgebiet beginnen und enden. Die Fahrpreise in den lokalen Gesellschaften unterscheiden sich:
      Stadt Bielefeld = 1 BI
      Kreis Gütersloh = 1 GT
      Kreise Minden-Lübbecke/Herford = 1 MI/HF
      Kreis Lippe = 1 LIP

      Preisstufe 2 - 7:
      Für Fahrten von einem Tarifgebiet in ein anderes Tarifgebiet entsprechend der Darstellung in dem jeweiligen Tarifgebietsplan.
      Tickets der Preisstufe 7 haben Netzwirkung (außer Einzel-, 4er- und Schulwegtickets). Aus vertriebstechnischen Gründen sind auf Tickets der Preisstufe 7 überwiegend Relationen abgedruckt.
    • Polizei
      Polizeibeamte – auch Beamte der Bundespolizei –, die hoheitliche Aufgaben versehen, werden in Bussen und Stadtbahnen unentgeltlich befördert.
      In den Zügen des Nahverkehrs gilt die Regelung nur für uniformierte
      Polizei bzw. Beamte der Bundespolizei. Als Ticket gilt der Dienstausweis.
  • R
    • Reinigungs-/ Instandsetzungskosten
      tatsächlich ermittelte Kosten, mindestens 20,00 Euro.
    • Reisegruppen
      1. Mindestens 10 zahlende Personen, die als Reisegruppe zusammen eine Fahrt mit einem gemeinsamen Reisezweck/-ziel durchführen, werden zum ermäßigten Fahrpreis befördert.
      2. Für jeden Erwachsenen (Person ab 15 Jahren) wird der Preis eines ermäßigten Einzeltickets der betreffenden Preisstufe berechnet.
      3. 2 Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren zählen als ein Erwachsener und zahlen daher ebenfalls den Preis eines ermäßigten Einzeltickets der entsprechenden Preisstufe. Ein einzelnes Kind dieser Altersgruppe erhält keine weitere Ermäßigung und zählt wie ein Erwachsener. Für Kinder unter 6 Jahren bitte Regelungen unter 3.3.1 und 3.3.2 beachten.
      4. Die Gruppenermäßigung wird nur dann gewährt, wenn die Reisegruppe mit den fahrplanmäßig eingesetzten Fahrzeugen befördert werden kann und die Gruppenfahrt rechtzeitig – die Frist muss beim jeweiligen Verkehrsunternehmen erfragt werden – vor Fahrtbeginn bei dem jeweils befördernden Bus-, Stadtbahn- oder Schienenverkehrsunternehmen angemeldet worden ist.
      5. Eine Mitnahmepflicht für Reisegruppen besteht nicht, wenn die Gruppenfahrt nicht fristgerecht angemeldet wurde.
      6. Lässt das Platzangebot es zu, werden Reisegruppen auch ohne vorherige Anmeldung zum ermäßigten Fahrpreis befördert.
      7. Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Einzeltickets gemäß Ziffer 5.1 der Tarifbestimmungen.
  • S
    • Schienenfahrkarten
      a) Schienenfahrkarten von/nach außerhalb des Tarifraumes des Sechsers
          werden nur auf bestimmten BVO-Linien anerkannt.
      b) NRW-Tarif
      c) NRWPlus-Ticket
      d) SchönesWochendeTicket
      Siehe Hinweise unter dem jeweiligen Stichwort.
    • Schlitten
      Je Fahrgast wird ein Rodelschlitten oder ein Paar Ski frei befördert.
    • SchönesFerienTicket
      Erhältlich für Kinder und Jugendliche ab 6 bis einschließlich 15 Jahren, Schüler bis einschließlich 20 Jahren, Studierende bis einschließlich 26 Jahren jeweils für die Oster-, Herbst- und Weihnachtsferien sowie die Sommerferien; gültig für beliebig
      viele Fahrten während der jeweiligen Ferien, nicht übertragbar, nicht gültig im NachtBus in Ostwestfalen-Lippe.
    • SchönesWochenendeTicket
      Das bundesweit gültige SchönesWochenendeTicket wird in allen zuschlagsfreien Nahverkehrszügen (2. Klasse), Bussen und Stadtbahnen im Tarifraum des Sechsers anerkannt.
      Es gilt an dem auf dem Fahrschein angegebenen Geltungstag (Samstag oder Sonntag) von 0 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages für bis zu fünf Personen unabhängig vom Alter bzw. für (Groß-)Eltern oder einem (Groß-)Elternteil mit beliebiger Anzahl eigener (Enkel-)Kinder bis einschließlich 14 Jahre.
    • Schulwegticket
      Schulwegtickets können nur von Schulträgern erworben werden.
      Sie berechtigen zu Fahrten an Schultagen, montags - freitags von Betriebsbeginn bis 18.00 Uhr sowie samstags bis 14.00 Uhr auf dem direkten oder schnellsten Weg zwischen der/dem nächsten Haltestelle/Bahnhof der Wohnung und der/dem Haltestelle/Bahnhof der Schule.
      In Verbindung mit einem Fun-Ticket, dessen Gültigkeitsbereich (Tarifgebiet oder Gesamtnetz) den auf dem Schulwegticket angegebenen Gültigkeitsbereich abdeckt, wird das Schulwegticket zum Monatsticket im Ausbildungsverkehr mit dem entsprechenden Gültigkeitsbereich ohne Zeit- und Haltestellenbeschränkung.
      Sonn- u. feiertags und während der Schulferien in NRW haben Schulwegtickets keine Gültigkeit.
      Lehrplanmäßige Fahrten, die räumlich oder zeitlich von dem ausgestellten Schulwegticket abweichen, können gegen Vorlage einer von der Schule ausgestellten gesonderten Bescheinigung durchgeführt werden. Diese Bescheinigung berechtigt nur in Verbindung mit dem gültigem Schulwegticket zur Fahrt in dem/den dazugehörigen Tarifgebiet/en.
      Das Ticket ist nicht übertragbar und nur gültig mit Unterschrift des Inhabers.
    • Schwerbehinderte
      Die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten erfolgt nur bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit gültiger Wertmarke.
    • Sechser-Abo
      Ein Monatsticketabonnement für jedermann:
      Das Abo
      - ist verbindlich für 12 Monate,
      - ist auf andere Personen übertragbar,
      - gilt für beliebig viele Fahrten im Geltungsbereich
      - gilt zusätzlich Montag - Freitag ab 19.00 Uhr sowie an Samstagen,
         Sonn- u. Feiertagen für bis zu 5 Personen, max. zwei Personen ab
         15 Jahre. Statt Personen können alternativ Fahrräder mitgenommen
         werden.
      Die ausgegebenen Tickets gelten für den bezeichneten Kalender-
      monat, längstens bis einschließlich des ersten Werktages des
      folgenden Monats. Ist dieser ein Samstag gilt die Ausdehnung bis
      zum folgenden Werktag.
      Es ist eine Jahresvorauszahlung (siehe dort) möglich.
      Das Sechser-Abo verlängert sich, wenn es nicht gekündigt wird,
      automatisch um jeweils einen Monat, bei gewählter Jahresvoraus-
      zahlung um jeweils 12 Monate.
      Die ausgegebenen Monatstickets gelten uneingeschränkt an allen Tagen dieses Zeitabschnittes.
      Abos der Preisstufe 7 haben Netzwirkung und ersetzen ab dem 01.08.2008 das Gesamtnetz-Abo.
    • Sechser-Abo 60Plus
      Das Abo 60Plus
      - gilt nur für Personen ab sechzig Jahren,
      - ist nur in der Preisstufe 1 BI erhältlich und
      - ist übertragbar auf Personen ab sechzig Jahren.
      - Es beinhaltet als Zusatznutzen die Möglichkeit zur ganztägigen
         Mitnahme einer Begleitperson.
      Der Fahrgast ist verpflichtet, auf Verlangen die rechtmäßige Benutzung des Tickets durch Vorlage eines amtlichen Ausweises nachzuweisen.
      Im Übrigen gelten die Bestimmungen für die Sechser-Abos.
    • Semesterticket
      Als Ticket gilt der gültige Studierendenausweis in Verbindung mit einer ggf. vorhandenen gültigen Semestermarke und einem amtlichen Lichtbildausweis.
      Der Gültigkeitszeitraum und Bereich sowie die Ausbildungsstätten (Fachhochschule/Universität) werden durch Aushang bekannt gegeben.
    • Semesterticket NRW
      Ein ordnungsgemäß erworbenes SemesterTicket NRW berechtigt den Studierenden in Verbindung mit seinem regionalen SemesterTicket + einem amtlichen Lichtbildausweis zur Nutzung aller Busse und Bahnen im Geltungsbereich der Tarife der Verkehrsverbünde und Verkehrsgemeinschaften sowie aller Züge des Nahverkehrs in der 2. Wagenklasse in NRW. Es sind dies grundsätzlich alle zuschlagsfreien Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie Züge des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). 
    • Senioren-Abo
      Siehe "Sechser-Abo 60Plus".
    • Sicherheitseinrichtungen
      Der Fahrgast darf die Notbremse oder andere Sicherungseinrichtungen nur dann betätigen, wenn Gefahr für seine Sicherheit, die Sicherheit anderer oder des Fahrzeuges bzw. der Betriebsanlagen besteht. Bei Missbrauch muss er einen Betrag in Höhe von 30,00 Euro, im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs von 200,00 Euro zahlen; weitergehende Ansprüche bleiben davon unberührt.
      Dem Fahrgast bleibt dabei der Nachweis möglich, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
    • Sieben-Tage-Ticket (7-Tage-Ticket)
      Das 7-Tage-Ticket gilt sieben aufeinanderfolgende Kalendertage vom Tage des Kaufs an. Es gilt für beliebig häufige Fahrten innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches. Es ist nicht übertragbar.
    • Ski
      Je Fahrgast wird ein Paar Ski oder Rodelschlitten frei befördert.
  • T
    • Tarifbestimmungen
      Unter "Downloads" können Sie die jeweils gültigen Tarifbestimmungen herunterladen.
    • Tarifgebiet
      Die Tarifgebiete sind in der Regel identisch mit den politischen Gemeinden.
      Jedes Tarifgebiet hat eine vierstellige Tarifgebietsnummer und eine namentliche Bezeichnung.
    • Taxi-Bus
      siehe "ALF" (Anruf-Linien-Fahrten)
    • Teilnetz-Abos
      Zum 01.08.2008 wird das bisherige Gesamtnetzticket durch das Abo der Preisstufe 7 abgelöst.
      Teilnetztickets werden als Monatstickets im Abonnementverfahren für folgende Bereiche ausgegeben:
      a) Bielefeld und alle direkt angrenzenden Kommunen
      b) Kreis Gütersloh, Bielefeld + Dissen/Bad Rothenfelde
      c) Kreis Herford, Bielefeld + Bad Oeynhausen und Bad Salzuflen
      d) Teile des Kreises Lippe (Augustdorf, Bad Salzuflen, Detmold, Kalletal, Lage,
      Lemgo, Leopoldshöhe, und Oerlinghausen) und Bielefeld
      e) Kreis Lippe
      f) Kreis Minden-Lübbecke + Bünde, Kirchlengern, Löhne und Rödinghausen
      Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Sechser-Abos (siehe dort). 
    • Tiere
      Hunde und Kleintiere in Behältern, die als Handgepäck gelten, werden unentgeltlich befördert.
    • Tourist-Card Bielefeld
      Ein Ticket für Bielefeld mit zahlreichen Zusatzleistungen (z. B. Eintritt Museen), gibt es als 1-Tages-Karte und 3-Tages-Karte jeweils für Einzelpersonen und Gruppen (bis 4 Personen). Es wird im ServiceCenter moBiel, im moBiel Haus und in der
      Tourist-Information im Neuen Rathaus in Bielefeld verkauft.
  • U
    • Übergangsbereich
      Im Übergang zum Tarifraum Paderborn/Höxter (Hochstifttarif), Ruhr-Lippe / Münsterland (VGM/VRL-Tarif) und Südkreis Osnabrück (VOS-Plus-Tarif) bestehen für angrenzende Tarifgebiete Übergangsregelungen, sog. Kragenlösungen (siehe Anhang Tarifbestimmungen).
    • Umsteigen
      in Richtung auf das Fahrtziel ist zur Verkürzung der Fahrtstrecke oder Reisezeit und wenn es der Fahrplan erforderlich macht jederzeit möglich (gilt nicht für die Kurzstrecke in der Stadt Bielefeld und den Kreisen Gütersloh, Minden-Lübbecke
      und Herford).
    • Urlauberticket (nur Kreis Lippe)
      Das Urlauberticket wird entweder für 3 Tage oder für 10 Tage im Vorverkauf (Vorverkaufsstellen oder Verkehrsämter) bewertet ausgegeben.
      Das Ticket gilt nur in Verbindung mit einer Gäste- oder Kurkarte.
      Es gilt für 2 Erwachsene und 3 Kinder, statt Personen können alternativ Fahrräder mitgenommen werden.
      Geltungsbereich ist der Kreis Lippe sowie die aus- und einbrechenden Linien nach/aus Bad Pyrmont, Rinteln und Steinheim.
  • V
    • Vierer-Ticket (4er-Ticket)
      berechtigt zu vier Fahrten innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs. Es berechtigt zum Umsteigen und ist übertragbar, solange die Fahrt nicht angetreten ist.
      Sie können bei entsprechender Entwertung von mehreren Personen gleichzeitig benutzt werden. Pro Person und Fahrt wird ein Entwertungsfeld entwertet.
      Vor einer Tarifänderung erworbene 4er-Tickets werden nach der Tarifänderung nicht mehr erstattet. Diese vor einer Tarifänderung gekauften 4er-Tickets können gemäß 8.2 der Beförderungsbedingungen bis drei Monate nach dem Stichtag der Tarifänderung genutzt werden. Danach sind sie ungültig. Ein Umtausch dieser Einzeltickets ist bis zu drei Jahre nach Inkrafttreten der jeweiligen Tarifmaßnahme beim verkaufenden Verkehrsunternehmen möglich.
      Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Einzeltickets nach Ziffer 5.1 der Tarifbestimmungen sinngemäß.
  • W
    • Wochenkarte
      siehe "Sieben-Tage-Ticket".
  • Z
    • Zeittickets
      9-Uhr-Tagestickets, 7-Tage-Tickets, Monatstickets jedermann, 9-Uhr-Monatstickets, Sechser-Abos, 9-Uhr-Abos, Netz-Abos, Firmen-Abos, Monatstickets im Ausbildungsverkehr, Schulwegtickets, Fun-Tickets und Urlaubertickets.
      Zeitkarteninhaber, die über die bezahlte Strecke hinausfahren wollen, können zur Weiterfahrt ein ermäßigtes Einzelticket lösen (siehe auch unter "Nachlösen").
    • Zusatzticket
      wird ausgegeben bei der Beförderung von Fahrrädern oder Sachen, die nicht als Handgepäck angesehen werden können.
      Die Ausgabe erfolgt als Einzel- oder Monatsticket.